Wahlroder Wappen & Flagge

 

Das Wahlroder Wappen

 

Liest man eine Wappenbeschreibung, wird man unwillkürlich an eine etwas altertümlich klingende, ja fast zopfige Sprache erinnert. Auch die Sprache der Jäger enthält solche Idiome, und in manchen Gerichtsurteilen tauchen ebenso rudimentäre Floskeln auf.

„Halb geteilt und gespalten; vorne oben in Silber ein schwarzes Kreuz, unten von Rot über Silber durch einen Spitzenschnitt des silbernen Feldes in das rote Feld übergreifen“.

Damit ist die linke Hälfte des Wappen heraldisch korrekt beschrieben, und wir können gleich wieder zur Geschichte zurückkommen.

Die drei Spitzen haben eine doppelte Bedeutung. Einmalweisen sie auf die frühere Zugehörigkeit Wahlrods zum Stammesherzogtum der Franken hin (Engersgau). Solche Spitzen finden wir heute noch im bayerischen Wappen, wo sie auf die Zugehörigkeit Frankens zu Bayern hindeuten. Im Bayern-Wappen sind es gleich vier Spitzen, im Wahlroder Wappen indessen nur drei. Sie sollen gleichzeitig auf die drei Basaltkegel des Naturdenkmals „Beilstein“ hinweisen.

Das schwarze Kreuz indessen deutet auf die Zugehörigkeit zum Erzbistum Köln hin, das im 13. Jahrhundert ein Machtvakuum ausnutzte und Wahlrod geschickt an sich brachte.

Kommen wir nun zum rechten Wappenteil mit dem goldenen Löwen. Er steht in Rot und ist „ein linkssteigender, herschauender blaubewehrter und gezungter“. Das muß den Heraldikern ja regelrecht auf der Zunge zergehen. Blaue Krallen also, eine blaue Zunge und „doppelgeschwänzt“, wie es sich für einen echt Saynisch-Wittgensteiner Löwen gehört, und wie er auch auf dem Hachenburger Marktbrunnen als Skulptur Wache hält.

Quelle: "Lesebuch Wahlrod" von W.H. Grün

 

 

Die Wahlroder Gemeindeflagge

 

Am 14. Oktober 1997 wählte der Gemeinderat aus sechs Entwürfen die Gemeindeflagge aus.

Ausgehend von dem bereits vorliegenden Gemeindewappen Wahlrods hat Markus Müller, ein junger, durch seine gelungenen Dorfchroniken schon bekannter Historiker aus Nister, die Flagge gestaltet. Sie ist in der Genehmigungsurkunde des Landrats vom 17. November 1997 näher beschrieben.

 

Quelle: "Lesebuch Wahlrod" von W.H. Grün