Satzungen der Ortsgemeinde Wahlrod

 

 

 

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1. Hauptsatzung vom 23. 01. 1995
(zuletzt geändert am 22. Oktober 2004)


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2.  Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 22.09.2008


PDF-Datei (44 KB)

3. Friedhofssatzung vom 8.Oktober 2002

(zuletzt geändert am 17. Dezember 2007)


PDF-Datei (8 KB)

4. Erhebung von Friedhofsgebühren vom 8.Oktober 2002

(zuletzt geändert am 17. Dezember 2007)


PDF-Datei (63 KB)

5. Reinigung öffentlicher Straßen vom 11. 02. 1977
(zuletzt geändert am 20. 11. 2000)


PDF-Datei (44 KB)

6. Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) vom 15. Mai 2003


PDF-Datei (83 KB)

7. Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 8. März 1996
(zuletzt geändert am 22. September 2000)


PDF-Datei (75 KB)

8. Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. Juni 1998


PDF-Datei (37 KB)

9. Erhebung der Hundesteuer vom 17.November 2003


PDF-Datei (173 KB)

10. Außerdienststellung (teilweise) des Wirtschaftsweges Gemarkung Wahlrod, Flur 27, Flurstück Nr. 33 vom 16.Dezember 2002


Satzung

vom 25.01.2010

zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Wahlrod vom 23.01.1995

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 1 Absatz 1 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen in einer Zeitung. Der Ortsgemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Wahlrod, den 25.01.2010 Dineiger, Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Wahlrod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wahlrod, den 25.01.2010 Dineiger, Ortsbürgermeister