Berichte über Sitzungen des Gemeinderates 2019

 

 

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 25.03.2019

TOP 1. 1.         Beratung bezüglich der Kommunal- und Europawahlen

 BGM Schmidtgen bezog sich auf den Info-Abend vom 14.3., an dem sich die Interessierten an der Arbeit im Gemeinderat im Mehrzweckgebäude getroffen haben. An diesem Abend wurde eine Liste erstellt, in die sich jeder, der an einer Kandidatur zum Gemeinderat bereit ist, eintragen konnte. Diese Liste kann bis zum 8.4.2019 noch weiter vervollständigt werden durch Meldungen bei der Gemeindeverwaltung. Weiterhin soll nach Ablauf des 8. Aprils diese Liste in Kopie an alle Haushalte zunächst einmal um Ostern und auch kurz vor der Wahl am 26.5. verteilt werden, damit die Wahlberechtigten einen Anhaltspunkt haben, welche Personen sie auf die Blanko-Wahlliste schreiben können am Wahltag.

 

TOP     2.         Vorstellung und Beratung einer möglichen Ergänzung der Friedhofssatzung/Bestattungsform

 Da des Öfteren die Nachfrage besteht nach einer weiteren Bestattungsform, evtl. unter Bäumen o. ä., wie es in anderen Gemeinden vorhanden ist, erläutert BGM Schmidtgen erläutert zu diesem Punkt verschiedene Möglichkeiten. In Höchstenbach z. B. wurde im letzten Jahr eine Bestattung unter Bäumen auf dem Friedhof möglich gemacht. Es wurde festgehalten, dass der Friedhofsausschuss sich dies vor Ort ansehen will, evtl. mit einem weiteren Besuch, z. B. in Vielbach, die ein ähnliches Projekt verwirklicht haben. In einer der nächsten Sitzungen sollen die Ergebnisse vorgestellt werden.

 

TOP     3.         Vorstellung der Möglichkeiten im Bereich energetische Gebäudesanierung bei gemeindeeigenen Liegenschaften

 Im Ortstermin mit dem Klimaschutzmanager der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Henrik Lütkemeyer, wurden verschiedene Möglichkeiten der Sanierung im Gemeindehaus Kölner Straße 13 und im Mehrzweckgebäude besprochen. Größenteils befinden sich im Gemeindehaus bereits neuere, mehrfachverglaste Fenster, die keiner Erneuerung bedürfen. Eine  Dämmung des Gemeindehauses könnte am günstigsten und einfachsten durch eine Deckendämmung im Speicher bewerkstelligt werden, da eine Dachdämmung wesentlich teurer und aufwändiger werden würde. Dort müsste dann zwar aufgrund der Erhöhung durch eine eingefügte Dämmung eine kleine Stufe am Eingang zum Speicher entstehen, was aber aufgrund der geringen Nutzung kein Problem darstellt.

Im Mehrzweckgebäude könnte ein Austausch der Rolltore für eine Kostenersparnis sorgen, da diese teilweise defekt und ohne Dämmung sind (Einbau 1995). Wehrführer Sascha Velten und Klaus Schmidtgen werden mit der VG in Kontakt treten und klären, wie die Zuständigkeiten dort sind, d. h., wer für die Kosten eines evtl. Austausch aufkommen würde.

Eine Reduzierung der ständigen Temperatur im Gebäude der Feuerwehr soll angestrebt werden.

Weiterhin wurde über eine mögliche Nutzung einer Photovoltaik-Anlage auf den beiden Gebäuden beraten. Zu diesen Punkten wird der Klimaschutzmanager beauftragt ein Konzept zu erstellen, welches in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden soll.

 

 

 

TOP     4.         Beratung, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Kinderspielplatz in einen ordentlichen Zustand zu versetzen

 Da die Spielgeräte auf unserem Spielplatz immer noch in gutem Zustand sind, wird über ein Überarbeitung des kompletten Bodens des Platzes nachgedacht. Im letzten Sommer  überwucherte Unkraut und Disteln den Boden und machten einige Spielgeräte nicht nutzbar. Es sollten daher Angebote eingeholt werden bei Malerfirmen wg. Abschleifens der Spielgeräte/Spielhäuser und neuem Anstrichs, weiterhin soll mithilfe des JCB die Oberfläche des Bodens abgeräumt werden, so dass man auch an Wurzeln herankommt und alles  anschließend neu mit Sand und Rindenmulch verfüllt bzw. aufgebaut werden.

 

 

TOP     5.         Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Beilstein“

Hier: Anregungen verschiedener Verwaltungsbehörden – siehe auch die Anlage zur Einladung des Gemeinderates

Dem Gemeinderat liegt das Schreiben der VG vom 13.12.2018 vor, in dem Anregungen der verschiedenen beteiligten Institutionen zum Bebauungsplan „Unter dem Beilstein“ zu beraten und beschließen sind.

 

I.  Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Unter dem Beilstein“

 

  1. Anregung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur

Der Anregung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hinsichtlich des Bezugspunktes für die Gebäudehöhe wird dahingehend entsprochen, dass in die Planunterlagen die Regelung „Als unterer Bezugspunkt für H gilt der Schnittpunkt der Wandfläche im höchsten Anschnitt des natürlichen Geländes gemessen an der Fassadenmitte“ aufgenommen wird. In diesem Zusammenhang wird die Textfestsetzung durch einen Systemschnitt in der Planzeichnung verdeutlicht. Die Hinweise zur Löschwassermenge werden entsprechend zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren durch die Führung der entsprechenden Nachweise berücksichtigt. Die Straßenbreite ist mit 5,00m schmal, jedoch ausreichend für die Befahrung  mit Fahrzeugen der Feuerwehr und von Versorgungsfahrzeugen dimensioniert. Die Anordnung von Stellplätzen für PKW und Beeten kann bei der gewählten Straßenbreite nur eingeschränkt erfolgen. Diese Regelungen sind jedoch nicht Gegenstand der Bebauungsplanung sondern werden in einer späteren Straßenplanung endgültig festgelegt. Es wird daher beschlossen, die Straßenbreite bei der vorgesehenen Festsetzung von 5,00m zu belassen.

Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

 

 

 

  1. Anregungen der Verbandsgemeinde Hachenburg, Sachgebiet Erschließungs-, Ausbau- und Wegebeiträge

Den Anregungen der Verbandsgemeinde Hachenburg, Sachgebiet Erschließungs-, Ausbau- und Wegebeiträge wird dahingehend entsprochen, dass der Zusatz „und beitragsrechtlicher“ aus den Planunterlagen herausgenommen wird. Darüber hinaus sind Grünflächen im Bebauungsplan eindeutig und mit einer Zweckbestimmung festzusetzen. Die in §9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB aufgelisteten Zweckbestimmungen für öffentliche und private Grünflächen sind beispielhaft und nicht abschließend, treffen aber die beabsichtigte Zweckbestimmung des vorliegenden Planentwurfs nicht. Die ausgewiesene öffentliche Grünfläche dient als Grünanlage der Baugebietseingrünung und verläuft entlang der Verkehrsfläche. Anstatt des Zusatzes „Straßenbegleitgrün“ wird daher der Begriff „Sonstige Grünanlage“ als Zweckbestimmung aufgenommen und in der Begründung erläutert. Ebenso erfolgt eine Verbreiterung des Grünstreifens von 1m auf 3m. Dies geht zwar zulasten der privaten Grundstücksflächen, ist jedoch insbesondere in Verbindung mit einem Pflanzgebot, zum Beispiel einer einreihigen Laubgehölzhecke, aus grüngestalterischer Sicht sinnvoll. Die vorgetragene Anregung wird daher in den Planunterlagen durch zeichnerische und textliche Festsetzung berücksichtigt.

Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

 

  1. Anregungen der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie Koblenz

Den Anregungen der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Koblenz, wird entsprochen. Es erfolgt in den Planunterlagen ein Hinweis auf frühzeitige Bekanntgabe bezüglich des Beginns von Erdarbeiten entsprechend der Erklärung „V“. Ferner erfolgt eine Korrektur der Adressdaten auf die richtige Bezeichnung der Generaldirektion Kulturelles Erbe, anstelle des Begriffs „Landesdenkmalpflege“.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig.

 

  1. Anregungen der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur

Eine Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers in einer zentralen Anlage kann aufgrund der Lage innerhalb einer überwiegend bebauten Ortslage nicht realisiert werden. Daher sind unter Ziffer 4 der Textfestsetzungen Hinweise auf Rückhaltung auf den privaten Baugrundstücken dargelegt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Art und Weise der Regenrückhaltung auf den einzelnen Grundstücken in den jeweiligen Bauantragsunterlagen in Form eines Entwässerungsplans darzustellen sind. Dieser Hinweis wird um einen Verweis auf die zu beantragende wasserrechtliche Erlaubnis durch die jeweiligen Grundstückseigentümer ergänzt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig.

 

  1. Anregungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz

Die Landwirtschaftskammer Koblenz weist darauf hin, dass es sich um eine landwirtschaftlich geprägte Region handelt und landwirtschaftlich bedingte Emissionen als ortsüblich hinzunehmen sind.

Der Hinweis der Landwirtschaftskammer Koblenz wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

  1. Anregungen der Handwerkskammer Koblenz

Die Handwerkskammer Koblenz erhebt keine Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die im Umfeld ansässigen Handwerksbetriebe in ihrem Bestand geschützt sind.

Der Hinweis der Handwerkskammer Koblenz wird zur Kenntnis genommen. Durch die derzeitige Planung werden die Belange der ansässigen Handwerksbetriebe nicht negativ beeinflusst.

 

  1. Anregungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz

Die Hinweise des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, zur Einbeziehung eines Baugrundberaters bzw. Geotechnikers zur objektbezogenen Baugrunduntersuchung werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren unter den Hinweisen in den Planunterlagen ergänz, sofern sie nicht bereits enthalten sind. Weitergehende Recherchen hinsichtlich des Radonpotenzials sind seitens der Bauherren eigenverantwortlich vorzunehmen. Ein entsprechender Hinweis wird in die Planunterlagen aufgenommen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig.

 

  1. Anregungen der Deutschen Telekom GmbH, Koblenz

Der Anregung der Deutschen Telekom GmbH, Koblenz, wird dahingehend entsprochen, dass ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen für den Fall integriert wird, dass Veränderungen an den bestehenden Leitungen erfolgen müssen, sofern sie nicht bereits enthalten sind. Die weiteren Hinweise und Anregungen beinhalten erschließungstechnische Hinweise, die bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans vom Erschließungsträger zu beachten sind. Die Hinweise werden in die Textfestsetzungen unter Hinweise bzw. in der Begründung übernommen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig.

 

II.                  Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Unter dem Beilstein“ als Satzung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Unter dem Beilstein“ gemäß §10 BauGB in Verbindung mit §24 GemO förmlich als Satzung.

 

H, Koblenz, wird dahingehend entsprochen, dass ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen für den Fall integriert wird, dass Veränderungen an den bestehenden Leitungen erfolgen müssen, sofern sie nicht bereits enthalten sind. Die weiteren Hinweise und Anregungen beinhalten erschließungstechnische Hinweise, die bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans vom Erschließungsträger zu beachten sind. Die Hinweise werden in die Textfestsetzungen unter Hinweise bzw. in der Begründung übernommen.

 

TOP     6.         Verschiedenes

 Infos erfolgen über den Astplatz; einen Zuschussantrag der Chorgemeinschaft Wahlrod über

1.500€ (zu beraten in der nächsten Sitzung); Hochwasserschutz; geplante Anhebung des Fußweges Steinenwiese-Kindergarten

 

 

 

 

TOP     7.         Bürgerfragen

- Anfrage bezüglich der Installation eines Schildes „Sackgasse“ für den Schulweg von der Hubertusstraße aus

- Instandsetzung des Brückengeländers über den Lauterbach am Schulweg durch Erich Hassel und Friedhelm Fetthauer

 

 


 

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.02.2019

TOP 1. Information und Beratung bgzl. Breitbandversorgung mit Glasfasertechnik durch die Kevag-Telekom

BGM Schmidtgen legt dem Gemeinderat ein Schreiben der Verbandsgemeinde Hachenburg vor bezüglich der Breitbandversorgung im Westerwaldkreis. Dort wird erläutert, dass zum Lückenschluss einiger so genannter „weißen Flecken", also Gebiete ohne oder mit verminderter Breitbandversorgung, ein Förderprogramm zur Verfügung steht. Seitens der Kreisverwaltung wird den Ortsgemeinden angeboten, dass die Kreisverwaltung für die Gemeinden die Aufgaben zur „Beantragung von Fördermitteln für den Lückenschluss im Breitbandausbau" sowie die „Erarbeitung einer Versorgungslösung auf Gigabitniveau" inkl. Kostenfolge anbietet. Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Gemeinderat wie folgt:

„Dem Abschluss des dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Westerwaldkreis zur flächendeckenden Breitbandversorgung wird zugestimmt".

Abstimmung erfolgt einstimmig

TOP 2. Beratung über energetische Sanierung gemeindeeigener Liegenschaften

BGM Schmidtgen erläutert zu diesem Punkt u. a. die Gegebenheiten im Gemeindehaus Kölner Straße 13. Da es sich um ein altes Gebäude handelt, ist z. B. keinerlei Dämmung unter dem Dach zu finden. Zu einer ausführlichen Begehung und Beratung wird Hendrik Lütkemeyer seitens der VG zu Rate gezogen, der als Energieberater u. a. auch für die Ortsgemeinden tätig ist. Dieser Termin soll in Kürze stattfinden und über das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen beraten werden.

TOP 3. Erneute Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung der Baumaßnahme/Kanalsanierung am „Lauterberg" vor dem Hintergrund der veränderten finanziellen Situation

Gemeinderatsmitglied Klaus Seiler nimmt aufgrund Sonderinteresses nicht an der Beschlussfassung teil.

Seitens der VG liegt eine Neufassung des Ausbauprogramms der Straße „Lauterberg" vor. Aufgrund der gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung unverhältnismäßig gestiegenen Kosten wird seitens der VG vorgeschlagen, lediglich die dringend notwendige Kanalsanierung durchzuführen, aber, zur Kosteneinsparung, kein Ausbau der Straße, weder als Vollausbau noch als reduzierte Ausbauvariante. Stattdessen werden die Verbandsgemeindewerke im Anschluss an die Kanalbauarbeiten die Straßenoberfläche

lediglich wiederherstellen, wobei daran gedacht wird, die Fahrbahn in ihrer gesamten Breite mit einer Tragdeckschicht zu versehen.

Dabei ist zu beachten, dass die Straße nach der Wiederherstellung bei weitem nicht den technischen Vorgaben entsprechen wird, Bord- und Rinnstein- und Beleuchtungsanlage sowie die Mauer im unteren Teil der Straße werden nicht saniert. Die bereits verausgabten Planungskosten können seitens der Ortsgemeinde nicht mehr refinanziert werden. Es ist zu befürchten, dass eine grundlegende Erneuerung der Straße erforderlich werden wird, lange bevor es einer erneuten Sanierung der hier verlegten Kanal- oder Wasserleitungen bedarf. In einem solchen Falle müsste die Straßenerneuerung von der Ortsgemeinde alleine bzw. ohne Kostenbeteiligung der Verbandsgemeindewerke durchgeführt werden.

Der Gemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, der Vorgehensweise der VBG zuzustimmen.

TOP 4. Beratung und Beschlussfassung über eine Fördermaßnahme Grundschule Borod

An der Grundschule in Borod soll ein Kooperationsprojekt mit der Ev. Kita Purzelbaums Wahlrod und dem Kunsthaus Wäldchen als Modellprojekt unter der Schirmherrschaft des Kultusministeriums stattfinden. Die „Kulturelle Bildung und Demokratieförderung auf dem Lande" soll den Kindern in diesem Alter nähergebracht werden. Zu diesem Zweck werden neben beantragten Fördergeldern u. a. auch Zuschüsse der Gemeinden vonnöten sein. Nach reiflicher Diskussion beschließt der Gemeinderat mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und  Enthaltungen, sich seitens der Ortsgemeinde Wahlrod mit einer Fördergeldsumme von 3000€ zu beteiligen.

TOP 5. Beratung über Vorbereitung EU- und Kommunalwahlen

Es soll wie in der Vergangenheit eine Interessenliste bezüglich der Mitglieder im Gemeinderat erstellt werden. Dazu sollen alle Bürger, die an einer Mitarbeit im Gemeinderat Interesse haben, zu einem Info-Abend am Donnerstag, 14.3.2019, um 19 Uhr ins Gemeindehaus eingeladen werden, entsprechende Veröffentlichung in der Inform folgt.

TOP 6. Beratung über eine mögliche Teilnahme an der 750-Jahr-Feier der

Ortsgemeinde Höchstenbach

Die Ortsgemeinde Höchstenbach begeht in diesem Jahr ihre 750-Jahr-Feier. Es wird überlegt, wie die Gemeinde Wahlrod sich daran beteiligen kann. Seitens Höchstenbach wird es einen Festumzug geben. Daran soll sich mit einer Fussgruppe oder Wagen beteiligt werden. Dazu spricht BMG Schmidtgen die Kirmesgesellschaft an.

TOP 7. Verschiedenes

*Geplante Bildung einer Spielgemeinschaft der SC Union Berod/Wahlrod mit SpV Oberdreis/Lautzert

*Kostenvoranschlag für die Restaurierung des Ehrendenkmals auf dem Friedhof

*Geschwindigkeitsmessgeräte

*Stellplatz der Glas- und Altkleidercontainer

TOP 8. Bürgerfragen

Der Tagesordnungspunkt wurde nicht in Anspruch genommen.