Berichte über Sitzungen des Gemeinderates 2019 |
Niederschrift über die Sitzung des
Ortsgemeinderates vom 25.03.2019
TOP 1.
1.
Beratung bezüglich der Kommunal- und Europawahlen
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2.
Vorstellung und Beratung einer möglichen Ergänzung
der Friedhofssatzung/Bestattungsform
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3.
Vorstellung der Möglichkeiten im Bereich
energetische Gebäudesanierung bei
gemeindeeigenen Liegenschaften
Im Mehrzweckgebäude könnte ein Austausch der Rolltore für
eine Kostenersparnis sorgen, da diese teilweise defekt und ohne Dämmung sind
(Einbau 1995). Wehrführer Sascha Velten und Klaus Schmidtgen werden mit der VG
in Kontakt treten und klären, wie die Zuständigkeiten dort sind, d. h., wer für
die Kosten eines evtl. Austausch aufkommen würde.
Eine Reduzierung der ständigen Temperatur im Gebäude der
Feuerwehr soll angestrebt werden.
Weiterhin wurde über eine mögliche Nutzung einer
Photovoltaik-Anlage auf den beiden Gebäuden beraten. Zu diesen Punkten wird der
Klimaschutzmanager beauftragt ein Konzept zu erstellen, welches in einer der
nächsten Sitzungen vorgestellt werden soll.
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4.
Beratung, welche Maßnahmen erforderlich sind, um
den Kinderspielplatz in einen ordentlichen
Zustand zu versetzen
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5.
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Beilstein“
Hier: Anregungen verschiedener Verwaltungsbehörden – siehe
auch die Anlage zur Einladung des Gemeinderates
Dem Gemeinderat liegt das Schreiben der VG vom 13.12.2018
vor, in dem Anregungen der verschiedenen beteiligten Institutionen zum
Bebauungsplan „Unter dem Beilstein“ zu beraten und beschließen sind.
I.
Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen der
Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Unter
dem Beilstein“
Anregung der Kreisverwaltung des
Westerwaldkreises, Montabaur
Der Anregung der Kreisverwaltung des
Westerwaldkreises hinsichtlich des Bezugspunktes für die Gebäudehöhe wird
dahingehend entsprochen, dass in die Planunterlagen die Regelung „Als
unterer Bezugspunkt für H gilt der Schnittpunkt der Wandfläche im höchsten
Anschnitt des natürlichen Geländes gemessen an der Fassadenmitte“
aufgenommen wird. In diesem Zusammenhang wird die Textfestsetzung durch einen
Systemschnitt in der Planzeichnung verdeutlicht. Die Hinweise zur
Löschwassermenge werden entsprechend zur Kenntnis genommen und im weiteren
Verfahren durch die Führung der entsprechenden Nachweise berücksichtigt. Die
Straßenbreite ist mit 5,00m schmal, jedoch ausreichend für die Befahrung
mit Fahrzeugen der Feuerwehr und von
Versorgungsfahrzeugen dimensioniert. Die Anordnung von Stellplätzen für PKW und
Beeten kann bei der gewählten Straßenbreite nur eingeschränkt erfolgen. Diese
Regelungen sind jedoch nicht Gegenstand der Bebauungsplanung sondern werden in
einer späteren Straßenplanung endgültig festgelegt. Es wird daher beschlossen,
die Straßenbreite bei der vorgesehenen Festsetzung von 5,00m zu belassen.
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.
Anregungen der Verbandsgemeinde Hachenburg,
Sachgebiet Erschließungs-, Ausbau- und Wegebeiträge
Den Anregungen der Verbandsgemeinde
Hachenburg, Sachgebiet Erschließungs-, Ausbau- und Wegebeiträge wird dahingehend
entsprochen, dass der Zusatz „und
beitragsrechtlicher“ aus den Planunterlagen herausgenommen wird. Darüber
hinaus sind Grünflächen im Bebauungsplan eindeutig und mit einer Zweckbestimmung
festzusetzen. Die in §9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB aufgelisteten Zweckbestimmungen für
öffentliche und private Grünflächen sind beispielhaft und nicht abschließend,
treffen aber die beabsichtigte Zweckbestimmung des vorliegenden Planentwurfs
nicht. Die ausgewiesene öffentliche Grünfläche dient als Grünanlage der
Baugebietseingrünung und verläuft entlang der Verkehrsfläche. Anstatt des
Zusatzes „Straßenbegleitgrün“ wird daher der Begriff „Sonstige Grünanlage“ als
Zweckbestimmung aufgenommen und in der Begründung erläutert. Ebenso erfolgt eine
Verbreiterung des Grünstreifens von 1m auf 3m. Dies geht zwar zulasten der
privaten Grundstücksflächen, ist jedoch insbesondere in Verbindung mit einem
Pflanzgebot, zum Beispiel einer einreihigen Laubgehölzhecke, aus
grüngestalterischer Sicht sinnvoll. Die vorgetragene Anregung wird daher in den
Planunterlagen durch zeichnerische und textliche Festsetzung berücksichtigt.
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.
Anregungen der Generaldirektion Kulturelles
Erbe, Direktion Landesarchäologie Koblenz
Den Anregungen der Generaldirektion Kulturelles Erbe,
Direktion Landesarchäologie, Koblenz, wird entsprochen. Es erfolgt in den
Planunterlagen ein Hinweis auf frühzeitige Bekanntgabe bezüglich des Beginns von
Erdarbeiten entsprechend der Erklärung „V“. Ferner erfolgt eine Korrektur der
Adressdaten auf die richtige Bezeichnung der Generaldirektion Kulturelles Erbe,
anstelle des Begriffs „Landesdenkmalpflege“.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig.
Anregungen der SGD Nord, Regionalstelle
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur
Eine Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers in einer
zentralen Anlage kann aufgrund der Lage innerhalb einer überwiegend bebauten
Ortslage nicht realisiert werden. Daher sind unter Ziffer 4 der
Textfestsetzungen Hinweise auf Rückhaltung auf den privaten Baugrundstücken
dargelegt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Art und Weise der
Regenrückhaltung auf den einzelnen Grundstücken in den jeweiligen
Bauantragsunterlagen in Form eines Entwässerungsplans darzustellen sind. Dieser
Hinweis wird um einen Verweis auf die zu beantragende wasserrechtliche Erlaubnis
durch die jeweiligen Grundstückseigentümer ergänzt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig.
Anregungen der Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz, Koblenz
Die Landwirtschaftskammer Koblenz weist darauf hin, dass es
sich um eine landwirtschaftlich geprägte Region handelt und landwirtschaftlich
bedingte Emissionen als ortsüblich hinzunehmen sind.
Der Hinweis der Landwirtschaftskammer Koblenz wird zustimmend
zur Kenntnis genommen.
Anregungen der Handwerkskammer Koblenz
Die Handwerkskammer Koblenz erhebt keine Bedenken gegen die
geplanten Maßnahmen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die im Umfeld
ansässigen Handwerksbetriebe in ihrem Bestand geschützt sind.
Der Hinweis der Handwerkskammer Koblenz wird zur Kenntnis
genommen. Durch die derzeitige Planung werden die Belange der ansässigen
Handwerksbetriebe nicht negativ beeinflusst.
Anregungen des Landesamtes für Geologie und
Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz
Die Hinweise des Landesamtes für Geologie und Bergbau
Rheinland-Pfalz, Mainz, zur Einbeziehung eines Baugrundberaters bzw.
Geotechnikers zur objektbezogenen Baugrunduntersuchung werden zur Kenntnis
genommen und im weiteren Verfahren unter den Hinweisen in den Planunterlagen
ergänz, sofern sie nicht bereits enthalten sind. Weitergehende Recherchen
hinsichtlich des Radonpotenzials sind seitens der Bauherren eigenverantwortlich
vorzunehmen. Ein entsprechender Hinweis wird in die Planunterlagen aufgenommen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig.
Anregungen der Deutschen Telekom GmbH,
Koblenz
Der Anregung der Deutschen Telekom GmbH, Koblenz, wird
dahingehend entsprochen, dass ein entsprechender Hinweis in die textlichen
Festsetzungen für den Fall integriert wird, dass Veränderungen an den
bestehenden Leitungen erfolgen müssen, sofern sie nicht bereits enthalten sind.
Die weiteren Hinweise und Anregungen beinhalten erschließungstechnische
Hinweise, die bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans vom
Erschließungsträger zu beachten sind. Die Hinweise werden in die
Textfestsetzungen unter Hinweise bzw. in der Begründung übernommen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig.
II.
Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Unter dem
Beilstein“ als Satzung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan
„Unter dem Beilstein“ gemäß §10 BauGB in Verbindung mit §24 GemO förmlich als
Satzung.
H, Koblenz, wird dahingehend
entsprochen, dass ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen für
den Fall integriert wird, dass Veränderungen an den bestehenden Leitungen
erfolgen müssen, sofern sie nicht bereits enthalten sind. Die weiteren Hinweise
und Anregungen beinhalten erschließungstechnische Hinweise, die bei der weiteren
Umsetzung des Bebauungsplans vom Erschließungsträger zu beachten sind. Die
Hinweise werden in die Textfestsetzungen unter Hinweise bzw. in der Begründung
übernommen.
TOP
6.
Verschiedenes
1.500€ (zu beraten in der nächsten Sitzung);
Hochwasserschutz; geplante Anhebung des Fußweges Steinenwiese-Kindergarten
TOP
7.
Bürgerfragen
- Anfrage bezüglich der Installation eines Schildes „Sackgasse“ für den Schulweg von der Hubertusstraße aus
- Instandsetzung des Brückengeländers über den Lauterbach am
Schulweg durch Erich Hassel und Friedhelm Fetthauer
Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.02.2019
TOP 1. Information und Beratung bgzl. Breitbandversorgung mit Glasfasertechnik durch die Kevag-Telekom
BGM Schmidtgen legt dem Gemeinderat ein Schreiben der Verbandsgemeinde Hachenburg vor bezüglich der Breitbandversorgung im Westerwaldkreis. Dort wird erläutert, dass zum Lückenschluss einiger so genannter „weißen Flecken", also Gebiete ohne oder mit verminderter Breitbandversorgung, ein Förderprogramm zur Verfügung steht. Seitens der Kreisverwaltung wird den Ortsgemeinden angeboten, dass die Kreisverwaltung für die Gemeinden die Aufgaben zur „Beantragung von Fördermitteln für den Lückenschluss im Breitbandausbau" sowie die „Erarbeitung einer Versorgungslösung auf Gigabitniveau" inkl. Kostenfolge anbietet. Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Gemeinderat wie folgt:
„Dem Abschluss des dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Westerwaldkreis zur flächendeckenden Breitbandversorgung wird zugestimmt".
Abstimmung erfolgt einstimmig
TOP 2. Beratung über energetische Sanierung gemeindeeigener Liegenschaften
BGM Schmidtgen erläutert zu diesem Punkt u. a. die Gegebenheiten im Gemeindehaus Kölner Straße 13. Da es sich um ein altes Gebäude handelt, ist z. B. keinerlei Dämmung unter dem Dach zu finden. Zu einer ausführlichen Begehung und Beratung wird Hendrik Lütkemeyer seitens der VG zu Rate gezogen, der als Energieberater u. a. auch für die Ortsgemeinden tätig ist. Dieser Termin soll in Kürze stattfinden und über das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen beraten werden.
TOP 3. Erneute Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung der Baumaßnahme/Kanalsanierung am „Lauterberg" vor dem Hintergrund der veränderten finanziellen Situation
Gemeinderatsmitglied Klaus Seiler nimmt aufgrund Sonderinteresses nicht an der Beschlussfassung teil.
Seitens der VG liegt eine Neufassung des Ausbauprogramms der Straße „Lauterberg" vor. Aufgrund der gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung unverhältnismäßig gestiegenen Kosten wird seitens der VG vorgeschlagen, lediglich die dringend notwendige Kanalsanierung durchzuführen, aber, zur Kosteneinsparung, kein Ausbau der Straße, weder als Vollausbau noch als reduzierte Ausbauvariante. Stattdessen werden die Verbandsgemeindewerke im Anschluss an die Kanalbauarbeiten die Straßenoberfläche
lediglich wiederherstellen, wobei daran gedacht wird, die Fahrbahn in ihrer gesamten Breite mit einer Tragdeckschicht zu versehen.
Dabei ist zu beachten, dass die Straße nach der Wiederherstellung bei weitem nicht den technischen Vorgaben entsprechen wird, Bord- und Rinnstein- und Beleuchtungsanlage sowie die Mauer im unteren Teil der Straße werden nicht saniert. Die bereits verausgabten Planungskosten können seitens der Ortsgemeinde nicht mehr refinanziert werden. Es ist zu befürchten, dass eine grundlegende Erneuerung der Straße erforderlich werden wird, lange bevor es einer erneuten Sanierung der hier verlegten Kanal- oder Wasserleitungen bedarf. In einem solchen Falle müsste die Straßenerneuerung von der Ortsgemeinde alleine bzw. ohne Kostenbeteiligung der Verbandsgemeindewerke durchgeführt werden.
Der Gemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, der Vorgehensweise der VBG zuzustimmen.
TOP 4. Beratung und Beschlussfassung über eine Fördermaßnahme Grundschule Borod
An der Grundschule in Borod soll ein Kooperationsprojekt mit der Ev. Kita Purzelbaums Wahlrod und dem Kunsthaus Wäldchen als Modellprojekt unter der Schirmherrschaft des Kultusministeriums stattfinden. Die „Kulturelle Bildung und Demokratieförderung auf dem Lande" soll den Kindern in diesem Alter nähergebracht werden. Zu diesem Zweck werden neben beantragten Fördergeldern u. a. auch Zuschüsse der Gemeinden vonnöten sein. Nach reiflicher Diskussion beschließt der Gemeinderat mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und Enthaltungen, sich seitens der Ortsgemeinde Wahlrod mit einer Fördergeldsumme von 3000€ zu beteiligen.
TOP 5. Beratung über Vorbereitung EU- und Kommunalwahlen
Es soll wie in der Vergangenheit eine Interessenliste bezüglich der Mitglieder im Gemeinderat erstellt werden. Dazu sollen alle Bürger, die an einer Mitarbeit im Gemeinderat Interesse haben, zu einem Info-Abend am Donnerstag, 14.3.2019, um 19 Uhr ins Gemeindehaus eingeladen werden, entsprechende Veröffentlichung in der Inform folgt.
TOP 6. Beratung über eine mögliche Teilnahme an der 750-Jahr-Feier der
Ortsgemeinde Höchstenbach
Die Ortsgemeinde Höchstenbach begeht in diesem Jahr ihre 750-Jahr-Feier. Es wird überlegt, wie die Gemeinde Wahlrod sich daran beteiligen kann. Seitens Höchstenbach wird es einen Festumzug geben. Daran soll sich mit einer Fussgruppe oder Wagen beteiligt werden. Dazu spricht BMG Schmidtgen die Kirmesgesellschaft an.
TOP 7. Verschiedenes
*Geplante Bildung einer Spielgemeinschaft der SC Union Berod/Wahlrod mit SpV Oberdreis/Lautzert
*Kostenvoranschlag für die Restaurierung des Ehrendenkmals auf dem Friedhof
*Geschwindigkeitsmessgeräte
*Stellplatz der Glas- und Altkleidercontainer
TOP 8. Bürgerfragen
Der Tagesordnungspunkt wurde nicht in Anspruch genommen.