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17. September 2011 Traktorfreunde Wahlrod veranstalten 2. Traktortreffen Hohlweg in neuem Outfit
Seit September diesen
Jahres präsentiert sich der Hohlweg in einem neuen schönen Outfit .
Unsere Mitbürger Bernd Rickes und Paul Gerhard Christ beschlossen in
Eigenregie den doch sehr dunklen und verwilderten Anblick des
Hohlwegs zu ändern .
Jahrelang konnten die Bäume und Sträucher
ungehindert vor sich hin wachsen und oftmals wurden leere Flaschen
und diverse Umverpackungen dort entsorgt . Als erstes wurden die Bäume und Sträucher auf ein ordentliches Maß zurückgeschnitten das wieder Tageslicht auf den Weg fällt . Der Müll wurde entfernt und Mutterboden an den Wegrändern angefüllt . Dieser Boden ist im Anschluß begradigt und eingesäht worden , und nun wächst schon , wenn auch spärlich Rasen .
Unsere
Kindergartenkinder die den Hohlweg als Fußweg benutzen ,
werden sich über einen hellen und schön begünten Weg zum
Kindergarten erfreuen . Aufgrund
dieser uneigennützigen Eigenleistung von von Bernd
Rickes und Paul Gerhard Christ ist Wahlrod um einen schönen
Anblick reicher geworden .
Nun sollte der Weg entsprechend genutzt und
gepflegt werden , sprich es wäre wünschenswert das Müll und der
gleichen nicht wie in der Vergangenheit dort entsorgt wird .
Ortsnetzleitungen werden desinfiziert In den Ortsgemeinden Wahlrod, Müschenbach und Astert ist die Desinfizierung der Ortsnetzleitungen wieder eingestellt worden. In Gehlert und Hachenburg erfolgt die Desinfektion (Chlorung) der Ortsnetzleitungen (Wasserleitungen) aus Vorsorgegründen weiter Dies ist nach wie vor mit dem Gesundheitsamt Bad Marienberg abgestimmt. Durch diese Maßnahme können vorübergehend, besonders bei der Warmwasseraufbereitung, Geruchsbelästigungen auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist nicht gegeben. Das Trinkwasser kann weiterhin bedenkenlos ohne Einschränkungen genutzt werden. Für weitere Auskünfte stehen wir gerne unter der Telefonnummer 02662/801-236 zur Verfügung. Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserversorgung
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wahlrod für das Haushaltsjahr 2010 vom 20.05.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt* der Gesamtbetrag der Erträge auf 613.320,00 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 739.690,00 EUR der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (./.) ./. 126.370,00 EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 593.800,00 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 609.950,00 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ./. 16.150,00 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 25.400,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 137.550,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ./. 112.150,00 EUR *Beträge ohne interne Leistungsverrechnung die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 128.300,00 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 128.300,00 EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 747.500,00 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 747.500,00 EUR die Veränderungen des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf ./. 128.300,00 EUR § 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0,00 EUR verzinste Kredite auf 0,00 EUR zusammen auf 0,00 EUR § 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 EUR Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR § 4 - Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0,00 EUR § 5 - Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 310 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden a) für den ersten Hund 20,00 EUR b) für den zweiten Hund 30,00 EUR c) für jeden weiteren Hund 40,00 EUR gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung (§ 5) d) für den ersten gefährlichen Hund 300,00 EUR e) für den zweiten gefährlichen Hund 450,00 EUR f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 EUR § 6 - Eigenkapital* Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres EUR Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres EUR Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres EUR *Angaben hierzu können erstmals nach Erstellung der Eröffnungsbilanz gemacht werden. Wahlrod, den 20.05.2010 Dineiger, Ortsbürgermeister Hinweise: Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 31.05.2010 bis Donnerstag, den 10.06.2010 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Zimmer Nr. 128 a öffentlich aus. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Wahlrod oder Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstr. 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wahlrod, den 20.05.2010 Dineiger, Ortsbürgermeister
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Update
11.11.11
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